Fastnacht: Gesundheitsgefahren durch Schadstoffe in Schminke und Kostümen. Die Fastnacht ist für viele Menschen die Zeit des Jahres, um ausgelassen zu feiern und sich zu verkleiden. Doch die verwendeten Kostüme und Schminke können gesundheitsgefährdende Schadstoffe enthalten, die bei längerem Hautkontakt oder Einatmen zu ernsthaften Gesundheitsproblemen führen können. Das Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg hat daher zu Fastnacht 2023 Produktkontrollen durchgeführt, um die Sicherheit der verwendeten Produkte zu überprüfen.
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Alarmierende Ergebnisse: Acrylamid in fast der Hälfte der getesteten Berliner, Kreppel, Krapfen und Fasnetsküchle nachgewiesen
Die Faschingszeit ist in vollem Gange und das bedeutet auch: Es wird viel süßes Gebäck gegessen. Doch Vorsicht: Eine Untersuchung zeigt, dass in vielen Berlinern, Fasnetsküchle und Quarkbällchen Acrylamid nachgewiesen wurde.
Obwohl Acrylamid als potenziell krebserregend gilt, kann bei frittiertem Hefegebäck Entwarnung gegeben werden, so der Minister für Verbraucherschutz in Baden-Württemberg. Laut einer Studie waren 40 Prozent der Proben von Berlinern und ähnlichen Produkten mit dieser Kontaminante belastet.
Die guten Nachrichten aus dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart: Die untersuchten Berliner und Faschingskrapfen enthielten nur geringe Spuren von Acrylamid. Der mittlere Gehalt betrug 10 µg/kg und lag damit weit unterhalb des EU-weit gültigen Richtwerts.
Wenn Sie versuchen, frittiertes Hefegebäck zu machen, raten die Experten des CVUA Stuttgart dazu, darauf zu achten, dass das verwendete Frittierfett frisch und ohne Krümel ist und nicht höher als 175 °C erhitzt wird.
Der Minister informierte, dass die Ergebnisse der Untersuchungen zu trans-Fettsäuren bei Gebäcken sehr erfreulich seien. Im letzten Jahr hätten alle 37 Proben, die von den CVUAs Stuttgart und Freiburg untersucht wurden, den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert von zwei Prozent bezogen auf den Fettanteil unterschritten. Auch bei den aktuellen Untersuchungen seien bisher alle Ergebnisse unauffällig.
Feiern ohne Alkohol? Alkoholfreie Getränke sind eine gute Option, aber wie viel Alkohol ist tatsächlich drin?
Alkoholfreier Sekt erfreut sich immer größerer Beliebtheit, da nicht mehr ausschließlich mit alkoholischen Getränken gefeiert werden muss. Diese Getränke basieren auf alkoholfreiem Wein und sind teilweise aromatisiert und schäumend. Um sicherzustellen, dass der Alkoholgehalt den festgelegten Grenzwert von 0,5 Volumenprozent für als „alkoholfrei“ deklarierte Getränke nicht überschreitet, wurden im Jahr 2022 insgesamt 58 Proben analysiert. Das Ergebnis war positiv: Keines der Getränke überschritt die Grenze und mehr als zwei Drittel der Proben enthielten sogar weniger als 0,1 Volumenprozent Alkohol.
Krebserregende Chemikalien in Fastnachtskostümen: Der Fall von 4-Methyl-m-Phenylendiamin in Perücken.
Spaß und Sicherheit sollten Hand in Hand gehen, auch beim Faschingsfeiern. Deshalb überprüfen Labore nicht nur auf verbotene Farbstoffe, sondern auch auf potenziell schädliche Stoffe. Leider wurden jedoch nicht bei allen Untersuchungen von Faschingskostümen und -perücken im Jahr 2022 eine Einhaltung der geltenden Vorschriften festgestellt.
Verbraucher sollten vorsichtig sein, wenn es um den Kauf von Perücken geht, da sie möglicherweise gefährliche Chemikalien enthalten können. Eine rote Perücke wurde kürzlich getestet und es wurde festgestellt, dass sie einen hohen Gehalt an 4-Methyl-m-Phenylendiamin aufweist, einem Stoff, der als krebserregend und genotoxisch bekannt ist. Darüber hinaus wurden in sieben der 20 getesteten Proben sensibilisierend wirkende 1,4-Phenylendiamine gefunden, die oft in saisonalen Produkten wie Faschingskostümen vorkommen.
Wenn eine Substanz als „sensibilisierend wirkend“ bezeichnet wird, bedeutet dies, dass sie in der Lage ist, das Immunsystem des Körpers zu aktivieren und die Empfindlichkeit gegenüber bestimmten Allergenen zu erhöhen. Dies kann dazu führen, dass der Körper bei wiederholter Exposition gegenüber dem sensibilisierenden Stoff allergische Reaktionen auslöst. Ein Beispiel für eine solche Substanz ist Formaldehyd, das bei manchen Menschen zu allergischen Reaktionen führen kann, wenn sie ihm ausgesetzt sind.
Die chemischen Verbindungen der Phenylendiamine sind hochgradig giftig und können allergische Hauterkrankungen auslösen. Als Blutgifte wirken sie ähnlich wie Anilin und verursachen mögliche Symptome wie Zyanose und Leberschäden. Obwohl sie in ihrer ursprünglichen Form farblos und kristallin sind, verändern sie bei Kontakt mit Luft ihre Farbe. Die Löslichkeit variiert zwischen Wasser, Alkohol und Ether.
Der Verbraucherschutzminister betonte, dass es der Sorgfaltspflicht des Herstellers obliegt, bei der Herstellung solcher Produkte darauf zu achten, dass keine gesundheitsschädlichen Stoffe zum Einsatz kommen oder enthalten sind, auch wenn es derzeit keine gesetzliche Regelung gibt.
Wenn Sie sich vor möglichen Infektionsrisiken schützen möchten, sollten Sie direkten Hautkontakt mit Ihrem Faschingskostüm vermeiden. Es ist ratsam, ein T-Shirt und eine Strumpfhose darunter zu tragen, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
Bedenkliche Substanzen in Faschingsdekor
Faschingspartys sind bunt und fröhlich, doch auch die Dekoration birgt Gefahren. Das CVUA Stuttgart hat Servietten, die bei keiner Party fehlen dürfen, auf unerwünschte Stoffe und Farblässigkeit untersucht. Dabei wurden in den letzten beiden Jahren insgesamt 12 Servietten beanstandet. Sie enthielten unerwünschte Stoffe wie Bisphenole, Chlorpropanole und Photoinitiatoren oder bluteten aus. Zwar geht von den Servietten keine unmittelbare Gesundheitsgefahr aus, dennoch sollten Verbraucher auf Servietten zurückgreifen, die unter Einhaltung des Standes der Technik produziert wurden, um ihre Belastung zu minimieren.
Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe stehen im Zentrum der jährlichen Untersuchungen bei Luftballons. Diese Stoffe gelten als krebserregend, und bei drei von acht untersuchten Proben wurden Werte nahe am oder über dem Grenzwert festgestellt. Der Minister betonte, dass Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe nach wie vor ein wichtiges Thema sind und weiterhin beobachtet werden müssen.
Wie gefährlich ist Fastnachts-Schminke? Tiger Schminke mit 2-Naphthol, verbotene Stoffe in gelber Clownschminke und Schminkstifte mit Rhodamin B auf dem Prüfstand.
Bei keiner Faschingsfeier darf die bunte Bemalung des Gesichts fehlen. Doch sind die Farben der Schminkstifte auch sicher? Das Ministerium hat im vergangenen Jahr insgesamt 31 Packungen auf verbotene Stoffe und nicht zugelassene Farbstoffe untersucht und kam zu einem zufriedenstellenden Ergebnis.
Warnung vor 2-Naphthol in Tiger-Schminke für Faschingsfans
Die Verwendung von Schminke kann ein erhebliches Risiko darstellen, wenn schädliche Stoffe enthalten sind. Bei einer Untersuchung von Schminkstiften und Schminksets wurden im letzten Jahr verbotene Stoffe und nicht zugelassene Farbstoffe gefunden. Besonders besorgniserregend war das Vorhandensein von 2-Naphthol in Tiger-Schminke und der Einsatz eines nicht zugelassenen Farbstoffs in einem Clown-Schminkset. Es ist wichtig, dass Verbraucher auf die Inhaltsstoffe von Schminke achten und sicherstellen, dass sie nur Produkte verwenden, die sicher und zugelassen sind.
2-Naphthol ist eine chemische Verbindung, die aufgrund ihrer toxischen Eigenschaften als gesundheitsschädlich eingestuft wird. Bei der Anwendung kann es zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen, wie beispielsweise Schädigungen der Organe und Reizungen der Haut und Schleimhäute. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern ist Vorsicht geboten, da ihr Organismus noch empfindlicher auf toxische Substanzen reagiert. Der Einsatz von 2-Naphthol in Produkten des täglichen Gebrauchs ist daher gesetzlich reguliert und streng kontrolliert. Verantwortliche Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den geltenden Vorschriften entsprechen und keine gesundheitsschädlichen Substanzen enthalten. Bei Verdacht auf eine Vergiftung durch 2-Naphthol sollte umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Giftiges Rhodamin B in Faschingsschminke: Gesundheitsrisiken für Verbraucher
Bei der Untersuchung eines Schminkstift-Sets mit neonfarbenen Stiften wurde festgestellt, dass in der pinken Farbe der verbotene rote Farbstoff Rhodamin B enthalten ist. Rhodamin B wurde bereits 2005 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als potenziell erbgutverändernd und krebserregend eingestuft. Da diese Schminkstifte am Auge verwendet werden sollen, besteht ein hohes Risiko für gesundheitliche Probleme, einschließlich allergischer Reaktionen, Augenreizungen und anderen Nebenwirkungen.
Um das Entfernen von Schminke nach der Party zu erleichtern, empfiehlt es sich, vor dem Auftragen der Schminke eine fetthaltige Creme zu verwenden. Es ist jedoch wichtig, die Anweisungen des Herstellers zu beachten, insbesondere in Bezug auf die Verwendung von Produkten in der Augenregion. Diese Informationen sind in der Regel auf der Verpackung aufgeführt.